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Häufige Fragen

Beim Arbeitsschritt gibt es die Option „Folgeaufträge nach Fälligkeit“ – was bedeutet dies?

Wenn im Instandhaltungsschema die Option "Folgeaufträge nach Fälligkeit" ausgewählt wird, so wird bei der Planung von Folgeaufträgen der Termin der letzten Fälligkeit als Ausgangspunkt genommen.

Die Fälligkeit des jeweils nächsten Auftrags ergibt sich dann durch die Rechenformel:

[Datum der letzten Fälligkeit] + Intervall = [Datum der nächsten Fälligkeit]

Wenn ein Auftrag also zum 31.12. eines Jahres fällig war, und als Intervall 1 Jahr angegeben ist, werden die Folgeaufträge jeweils auch zum 31.12. des Jahres fällig.

Wenn diese Option nicht gesetzt ist, wird die Fälligkeit des Folgeauftrags nach diesem Schema berechnet:

[Datum des Abschlusses des letzten Auftrags] + Intervall = [Datum der nächsten Fälligkeit]

Diese Option passt also immer dann, wenn wichtig ist, dass zwischen zwei Leistungen ein gewisser Abstand nicht überschritten wird.

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